OpenSeaMap-dev:Chart-Disclaimer
This side lists disclaimers used in nautical charts and chart plotters in English and German:
Inhaltsverzeichnis
Garmin
Raymarine
BSH
Das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) verwendet in seinen Karten keinen Disclaimer.<ref>Chimuta, BSH</ref>
- Handbuch für Brücke und Kartenhaus
- 2.1 Seekarten und Nautische Veröffentlichungen
- Informationssystem, Seekarten und nautische Veröffentlichungen ergänzen sich und bilden ein geschlossenes Informationssystem. Daher sind Seekarten und nautische Veröffentlichungen stets gemeinsam zu benutzen. Die Seekarten und nautischen Veröffentlichungen sind unter Verwendung der amtlichen Nachrichten zu ihrer Berichtigung und Fortführung laufend zu berichtigen.
- Herausgeber
- Amtliche Seekarten und nautische Veröffentlichungen werden immer von einer Behörde eines Staates, in der Regel dem hydrographischen Dienst, oder im Auftrag einer solchen Behörde herausgegeben.
- Seekarten und nautische Veröffentlichungen des BSH
- A m t l i c h e V e r ö f f e n t l i c h u n g e n
- Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gibt amtliche Seekarten und nautische Veröffentlichungen für die Küstengewässer Mittel- und Westeuropas heraus. Als "amtlich" gelten die im Katalog "Seekarten und Bücher" (BSH-Nr. 2452) aufgeführten Seekarten und nautischen Veröffentlichungen, für die vom BSH Berichtigungen herausgegeben werden, sowie sonstige vom BMVBS als amtlich bestimmte Bücher. Amtliche Hafenhandbücher werden vom Deutschen Seglerverband in Kooperation mit dem BSH herausgegeben.
- Für Seegebiete außerhalb dieses Informationssystems oder solche, für die deutsche Seekarten und nautische Veröffentlichungen in ausreichendem Maße nicht zur Verfügung stehen, müssen amtliche Seekarten und nautische Veröffentlichungen anderer hydrographischer Dienste benutzt werden.
- Werden die vom BSH für die deutschen Küstengewässer herausgegebenen Elektronischen Seekarten (ENC) auf zugelassenen ECDIS Anlagen für die Navigation genutzt, genügen sie der Ausrüstungspflicht mit amtlichen Seekarten gemäß Regel 2 SOLAS V.<ref>SOLAS Kapitel V, Regeln 1..35 Im Sinne dieses Kapitels: 2 ist eine Seekarte oder eine nautische Veröffentlichung eine Karte oder ein Buch für einen speziellen Zweck oder eine speziell zusammengestellte Datenbank, aus deren Bestand eine solche Karte oder ein solches Buch abgeleitet ist, wenn diese Karte, dieses Buch oder diese Datenbank von oder namens und im Auftrag einer Regierung, eines autorisierten Hydrographischen Dienstes oder einer sonstigen einschlägigen Regierungseinrichtung amtlich herausgegeben wird und dazu bestimmt ist, die Anforderungen zu erfüllen, die sich an die Führung von Seeschiffen ergeben∗.</ref>
- R i c h t i g k e i t d e r A n g a b e n
- Nachrichten können beim BSH verspätet oder gar nicht bzw. unvollständig oder fehlerhaft eingehen. Eine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben kann deshalb nicht übernommen werden; es muss bei der Navigation stets mit der Möglichkeit von unzutreffenden oder veralteten Angaben gerechnet werden. Das gilt auch für die auszugsweise in den Seebüchern enthaltenen Vorschriften und Bestimmungen. Falls verschiedene Veröffentlichungen inhaltlich einander widersprechen, sind zunächst die für die Schiffsführung ungünstigsten Angaben anzunehmen.
- (Handbuch für Brücke und Kartenhaus, 28. Februar 2014)
BKG
Das BKG (Bundesamt für Kartografie und Geodäsie) verwendet in seinen Karten keinen Disclaimer.
- Website-Impressum
- ...Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung angebotener Informationen entstehen. Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Computerviren oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, wird nicht gehaftet.
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Quellen
<references />