OpenSeaMap-dev:Chart-Disclaimer: Unterschied zwischen den Versionen

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: 2.1 Seekarten und Nautische Veröffentlichungen
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: Informationssystem, Seekarten und nautische Veröffentlichungen ergänzen sich und bilden ein geschlossenes Informationssystem. Daher sind Seekarten und nautische Veröffentlichungen stets gemeinsam zu benutzen. Die Seekarten und nautischen Veröffentlichungen sind unter Verwendung der amtlichen Nachrichten zu ihrer Berichtigung und Fortführung laufend zu berichtigen.
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: Herausgeber
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: Amtliche Seekarten und nautische Veröffentlichungen werden immer von einer Behörde eines Staates, in der Regel dem hydrographischen Dienst, oder im Auftrag einer solchen Behörde herausgegeben.
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: Seekarten und nautische Veröffentlichungen des BSH
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: A m t l i c h e   V e r ö f f e n t l i c h u n g e n
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: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gibt amtliche Seekarten und nautische Veröffentlichungen für die Küstengewässer Mittel- und Westeuropas heraus. Als "amtlich" gelten die im Katalog "Seekarten und Bücher" (BSH-Nr. 2452) aufgeführten Seekarten und nautischen Veröffentlichungen, für die vom BSH Berichtigungen herausgegeben werden, sowie sonstige vom BMVBS als amtlich bestimmte Bücher. Amtliche Hafenhandbücher werden vom Deutschen Seglerverband in Kooperation mit dem BSH herausgegeben.
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: Für Seegebiete außerhalb dieses Informationssystems oder solche, für die deutsche Seekarten und nautische Veröffentlichungen in ausreichendem Maße nicht zur Verfügung stehen, müssen amtliche Seekarten und nautische Veröffentlichungen anderer hydrographischer Dienste benutzt werden.
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: Werden die vom BSH für die deutschen Küstengewässer herausgegebenen Elektronischen Seekarten (ENC) auf zugelassenen ECDIS Anlagen für die Navigation genutzt, genügen sie der Ausrüstungspflicht mit amtlichen Seekarten gemäß Regel 2 SOLAS V.
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: R i c h t i g k e i t   d e r   A n g a b e n
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: Nachrichten können beim BSH verspätet oder gar nicht bzw. unvollständig oder fehlerhaft eingehen. Eine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben kann deshalb nicht übernommen werden; es muss bei der Navigation stets mit der Möglichkeit von unzutreffenden oder veralteten Angaben gerechnet werden. Das gilt auch für die auszugsweise in den Seebüchern enthaltenen Vorschriften und Bestimmungen. Falls verschiedene Veröffentlichungen inhaltlich einander widersprechen, sind zunächst die für die Schiffsführung ungünstigsten Angaben anzunehmen.
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: (Handbuch für Brücke und Kartenhaus, 28. Februar 2014)
  
 
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Version vom 23. September 2015, 11:16 Uhr

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Raymarine

BSH

Das BSH verwendet in den Karten keinen Disclaimer.

Handbuch für Brücke und Kartenhaus
2.1 Seekarten und Nautische Veröffentlichungen
Informationssystem, Seekarten und nautische Veröffentlichungen ergänzen sich und bilden ein geschlossenes Informationssystem. Daher sind Seekarten und nautische Veröffentlichungen stets gemeinsam zu benutzen. Die Seekarten und nautischen Veröffentlichungen sind unter Verwendung der amtlichen Nachrichten zu ihrer Berichtigung und Fortführung laufend zu berichtigen.
Herausgeber
Amtliche Seekarten und nautische Veröffentlichungen werden immer von einer Behörde eines Staates, in der Regel dem hydrographischen Dienst, oder im Auftrag einer solchen Behörde herausgegeben.
Seekarten und nautische Veröffentlichungen des BSH
A m t l i c h e   V e r ö f f e n t l i c h u n g e n
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gibt amtliche Seekarten und nautische Veröffentlichungen für die Küstengewässer Mittel- und Westeuropas heraus. Als "amtlich" gelten die im Katalog "Seekarten und Bücher" (BSH-Nr. 2452) aufgeführten Seekarten und nautischen Veröffentlichungen, für die vom BSH Berichtigungen herausgegeben werden, sowie sonstige vom BMVBS als amtlich bestimmte Bücher. Amtliche Hafenhandbücher werden vom Deutschen Seglerverband in Kooperation mit dem BSH herausgegeben.
Für Seegebiete außerhalb dieses Informationssystems oder solche, für die deutsche Seekarten und nautische Veröffentlichungen in ausreichendem Maße nicht zur Verfügung stehen, müssen amtliche Seekarten und nautische Veröffentlichungen anderer hydrographischer Dienste benutzt werden.
Werden die vom BSH für die deutschen Küstengewässer herausgegebenen Elektronischen Seekarten (ENC) auf zugelassenen ECDIS Anlagen für die Navigation genutzt, genügen sie der Ausrüstungspflicht mit amtlichen Seekarten gemäß Regel 2 SOLAS V.
R i c h t i g k e i t   d e r   A n g a b e n
Nachrichten können beim BSH verspätet oder gar nicht bzw. unvollständig oder fehlerhaft eingehen. Eine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben kann deshalb nicht übernommen werden; es muss bei der Navigation stets mit der Möglichkeit von unzutreffenden oder veralteten Angaben gerechnet werden. Das gilt auch für die auszugsweise in den Seebüchern enthaltenen Vorschriften und Bestimmungen. Falls verschiedene Veröffentlichungen inhaltlich einander widersprechen, sind zunächst die für die Schiffsführung ungünstigsten Angaben anzunehmen.
(Handbuch für Brücke und Kartenhaus, 28. Februar 2014)

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